Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
über die Gewährung von Fördermitteln
zur Verbesserung der touristischen Schifffahrt

Vom 12. Dezember 2019

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Fördermitteln zur Verbesserung der touristischen Schifffahrt vom 28. Juni 2017 (SächsABl.S.986), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 29. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 398), wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer II Nummer 3.6 werden nach dem Wort „darf“ die Worte „vor Antragsstellung“ eingefügt.
2.
Ziffer II Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
„5.
Zweckbindung
Die Dauer der Zweckbindung des geförderten Vorhabens beträgt fünf Jahre.“

II.

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

Dresden, den 12. Dezember 2019

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

Änderungsvorschriften