Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Anpassung der Dienstaufwandsentschädigungen nach der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung

Vom 29. Januar 2020

Die Dienstaufwandsentschädigungen nach § 3 Absatz 1 und 2 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung vom 3. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 679), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 730) geändert worden ist, werden auf der Grundlage von § 3 Absatz 3 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung angepasst und betragen ab 1. April 2020:

1.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Landräte und Beigeordnete
(Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Dienstaufwandsentschädigung für Landräte und Beigeordnete
Landräte Beigeordneter, als erster allgemeiner Vertreter Weitere Beigeordnete
Landräte Beigeordneter,
als erster allgemeiner Vertreter
Weitere Beigeordnete
525 Euro 264 Euro 228 Euro
2.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Bürgermeister und Beigeordnete
(Anlage 2 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Dienstaufwandsentschädigung für Bürgermeister und Beigeordnete
Einwohnerzahl der Gemeinde Bürgermeister Beigeordneter, als erster allgemeiner Vertreter Weitere Beigeordnete
Einwohnerzahl der
Gemeinde
Bürgermeister Beigeordneter, als erster allgemeiner Vertreter Weitere
Beigeordnete
bis 2 000 231 Euro
bis 5 000 254 Euro
bis 10 000 282 Euro
bis 15 000 322 Euro 168 Euro
bis 20 000 400 Euro 190 Euro
bis 30 000 421 Euro 211 Euro
bis 40 000 449 Euro 238 Euro 196 Euro
bis 60 000 478 Euro 282 Euro 225 Euro
bis 100 000 512 Euro 295 Euro 238 Euro
bis 250 000 568 Euro 337 Euro 266 Euro
bis 500 000 604 Euro 359 Euro 288 Euro
über 500 000 723 Euro 378 Euro 302 Euro
3.
Monatliche Dienstaufwandsentschädigung für Verbandsvorsitzende von Verwaltungsverbänden (Anlage 3 zu § 3 Absatz 1 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung)
Dienstaufwandsentschädigung für Verbandsvorsitzende
Summe der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes Verbandsvorsitzender
Summe der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes Verbandsvorsitzender
bis 5 000 122 Euro
bis 7 500 135 Euro
über 7 500 152 Euro
4.
Die Dienstaufwandsentschädigung für die in § 1 Satz 2 der Kommunaldienstaufwandsentschädigungsverordnung aufgeführten Amtsträger beträgt monatlich 168 Euro.

Dresden, den 29. Januar 2020

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dr. Saskia Tietje
Referatsleiterin