Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
zur Durchführung des Amtsarztkurses und zur Prüfung über die Qualifikation als Amtsarzt im Freistaat Sachsen nach dem „Curriculum Kursweiterbildung Öffentliches Gesundheitswesen“ der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf und der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen

Vom 16. November 2019

I.
Präambel

Mit Entscheidung des Deutschen Ärztetages 2018 wurde eine den aktuellen Anforderungen an den Öffentlichen Gesundheitsdienst entsprechende Muster-Weiterbildungsordnung für die Weiterbildung zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen beschlossen. Damit änderten sich auch die Anforderungen an die theoretische Kursweiterbildung beziehungsweise den Amtsarztkurs im Rahmen der Facharztweiterbildung. Der Amtsarztkurs wird künftig bundesweit anhand des „Curriculums Kursweiterbildung Öffentliches Gesundheitswesen“ der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf und der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen durchgeführt. Das Curriculum beschreibt alle in der theoretischen Kursweiterbildung zu vermittelnden Kenntnisse und Kompetenzen, die für die ärztliche Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitswesen notwendig sind.

In Folge dieser Entwicklung sind bisher geltende landesspezifische Regelungen anzupassen und der maßgebende Inhalt des genannten Curriculums in geeigneter Form zu veröffentlichen.

II.
Geltungsbereich

Die Bekanntmachung gilt für den Amtsarztkurs gemäß der Sächsischen Amtsarztkursverordnung vom 28. Oktober 2008 (SächsGVBl. S. 646), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Mai 2012 (SächsGVBl. S. 339) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

III.
Lehrgebiete des Amtsarztkurses

Unter Berücksichtigung des „Curriculums Kursweiterbildung Öffentliches Gesundheitswesen“ wird der Amtsarztkurs mit folgenden Lehrgebieten (Modulen) durchgeführt:

1.
Modul – Öffentliches Gesundheitswesen (ÖGW), Organisation, Management, Rechtsgrundlagen und allgemeine Kompetenzen,
2.
Modul – Epidemiologie, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung,
3.
Modul – Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention,
4.
Modul – Gesundheitsschutz mit den Lernbereichen
a)
Hygiene und Infektionsschutz,
b)
Umweltbezogener Gesundheitsschutz und Umweltmedizin,
c)
Krisenmanagement,
d)
Wasserhygiene,
5.
Modul – Medizinische Begutachtung im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und
6.
Modul – Sozialmedizin, Sozialpädiatrie, Sozialpsychiatrie mit den Lernbereichen
a)
Gesundheitshilfen,
b)
Kinder- und Jugendgesundheit,
c)
Sozialpsychiatrische Aufgaben.

IV.
Hinweis

Es ist beabsichtigt, die Sächsische Amtsarztkursverordnung zeitnah zu ändern und in ihrem geänderten § 5 Absatz 1 Satz 2 auf das hier bekannt gemachte „Curriculum“ zu verweisen.

Dresden, den 16. November 2019

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Dr. Koch
Abteilungsleiter

Änderungsvorschriften