Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Organisation der Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst im Freistaat Sachsen
(VwV Polizeiorganisation – VwV PolOrg)

Vom 11. Mai 2020

I.

1.
Die Aufbauorganisation der dem Staatsministerium des Innern, Abteilung 3, nachgeordneten Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst ist in den Anlagen 1 bis 9 geregelt.
2.
Die Organisation der Polizeireviere obliegt den Polizeidirektionen nach Maßgabe des in der Anlage 10 dargestellten Grundmodells. Veränderungen sind dem Staatsministerium des Innern vorab mitzuteilen und bedürfen dessen Zustimmung.
3.
Die Organisation der Bereitschaftspolizeiabteilungen richtet sich nach der Anlage 11.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juni 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die VwV Polizeiorganisation vom 17. Dezember 2008 (SächsABl. 2009 S. 69), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. März 2018 (SächsABl. S. 437) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 339), außer Kraft.

Dresden, den 11. Mai 2020

Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller

Anlagen

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Anlage 7

Anlage 8

Anlage 9

Anlage 10

Anlage 11