Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Gewährung von Zuschüssen zur Existenzsicherung von Sportvereinen und Darlehen zur Sicherung der Liquidität für Trägervereine von Sport- und Sportleiterschulen sowie Sportvereinen und deren als juristische Personen des Privatrechts ausgegliederte Spielbetriebsabteilungen

Vom 14. Mai 2020

I.

Ziffer XII der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuschüssen zur Existenzsicherung von Sportvereinen und Darlehen zur Sicherung der Liquidität für Trägervereine von Sport- und Sportleiterschulen sowie Sportvereinen und deren als juristische Personen des Privatrechts ausgegliederte Spielbetriebsabteilungen vom 21. April 2020 (SächsABl. S. 498) wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„1.
Die Zuwendung wird als Projektförderung durch ein zinsloses, am Liquiditätsbedarf² orientiertes Nachrang-Darlehen bis zu maximal 10 Prozent des Jahresumsatzes des Jahres 2019, jedoch minimal 5 000 Euro und höchstens bis zu 500 000 Euro, gewährt.“
2.
Nummer 4 wird gestrichen.
3.
Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 4.

________________

²
Weiterlaufende Betriebsausgaben

II.

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 22. April 2020 in Kraft.

Dresden, den 14. Mai 2020

Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller