Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2019/2020

vom 15. Mai 2020

Die VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2019/2020 vom 10. Mai 2019 (MBl. SMK S. 146), die zuletzt durch Verwaltungsvorschrift vom 25. März 2020 (MBl. SMK S. 31) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385), wird wie folgt geändert:

I.

1.
Teil C wird wie folgt geändert:
a)
Der Ziffer II Nummer 4 wird folgender Satz angefügt:
„Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife werden an die Prüfungsteilnehmer der zweiten Nachprüfung der schriftlichen Abiturprüfung an Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs in der Zeit vom 24. Juli bis zum 28. Juli 2020 ausgegeben.“
b)
Ziffer IV wird wie folgt geändert:
aa)
Nummer 5 wird wie folgt geändert:
aaa)
Dem Buchstaben a) wird folgende Tabelle angefügt:
Tabelle
Aktion Zweite Nachprüfung
Zweite Nachprüfung
Öffnen der Umschläge „Informationen für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses“ 3. Juli 2020
Leistungskursfach Deutsch, Leistungskursfach Mathematik 6. Juli 2020
alle weiteren Leistungskurse 7. Juli 2020
alle Grundkurse 8. Juli 2020
praktischer Prüfungsteil in Leistungskursfächern der neuen Fremdsprachen 9. Juli 2020
Latinum, Graecum 10. Juli 2020
bbb)
Dem Buchstaben c) wird folgender Satz angefügt:
„Anträge auf Anerkennung eines außergewöhnlichen Härtefalles sind durch Prüfungsteilnehmer der zweiten Nachtermine bis zum 10. Juli 2020 beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen.“
ccc)
Dem Buchstaben d) werden folgende Sätze angefügt:
„Die Abgabe aller korrigierten und endgültig bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgt für die Prüfungsarbeiten des zweiten Nachtermins bis zum 16. Juli 2020. Die Termine für Erst-, Zweit- und gegebenenfalls Drittkorrektur werden in Abweichung von § 59 Absatz 5 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung durch die Schule in Eigenverantwortung festgelegt.“
bb)
Nummer 6 wird wie folgt geändert:
aaa)
Buchstabe a) wird wie folgt gefasst:
„Die mündlichen Prüfungen (P4 und P5) werden vom 13. Mai bis zum 5. Juni 2020 durchgeführt. Aus schulorganisatorischen Gründen ist eine Verlängerung des Zeitraumes bis zum 15. Juni 2020 möglich. Die Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung und der Ergänzungsprüfung, die Bekanntgabe der Zulassung oder Nichtzulassung zur mündlichen Ergänzungsprüfung sowie die Anordnung zusätzlicher mündlicher Prüfungen gemäß § 48 Absatz 11 Satz 1 Nummer 1 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung findet am 18. Juni 2020 statt.
Die mündlichen Prüfungen (P4 und P5) für Prüfungsteilnehmer des zweiten Nachtermins werden zu Terminen, welche die Schule in Eigenverantwortung festlegt, durchgeführt. Die Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung und der Ergänzungsprüfung, die Bekanntgabe der Zulassung oder Nichtzulassung zur mündlichen Ergänzungsprüfung sowie die Anordnung zusätzlicher mündlicher Prüfungen gemäß § 48 Absatz 11 Satz 1 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung findet für die Prüfungsteilnehmer des zweiten Nachtermins am 17. Juli 2020 statt.“
bbb)
Dem Buchstaben b) wird folgender Satz angefügt:
„Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen gemäß § 48 Absatz 11 Satz 1 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung sowie die mündliche Ergänzungsprüfung (Latinum oder Graecum) für die Prüfungsteilnehmer des zweiten Nachtermins werden vom 20. Juli bis zum 23. Juli 2020 durchgeführt.“
ccc)
Dem Buchstaben c) wird folgender Satz angefügt:
„Die Abschlussberatung des Prüfungsausschusses, die Bekanntgabe der Gesamtqualifikation und die Bekanntgabe der Entscheidung über Anträge auf Vorliegen eines außergewöhnlichen Härtefalles gemäß § 63 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung für die Prüfungsteilnehmer des zweiten Nachtermins finden am 24. Juli 2020 statt.“
cc)
Der Nummer 8 wird folgender Satz angefügt:
„Der Bericht über die Analyseergebnisse der Abiturprüfung für Prüfungsteilnehmer des zweiten Nachtermins erfolgt durch den Schulleiter über das Schulportal an das Landesamt für Schule und Bildung bis zum 24. Juli 2020.“
2.
Teil D wird wie folgt geändert:
a)
Der Ziffer II Nummer 2 wird folgender Satz angefügt:
„Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife werden an die Prüfungsteilnehmer der zweiten Nachprüfung der schriftlichen Abiturprüfung an Beruflichen Gymnasien in der Zeit vom 24. Juli bis zum 28. Juli 2020 ausgegeben.“
b)
Ziffer III Nummer 5 Buchstabe b) wird wie folgt gefasst:
„Berufliches Gymnasium
Berufliches Gymnasium
Fach
(G = Grundkurs,
L = Leistungskurs)
Termin Nachtermin
Fach
(G = Grundkurs,
L = Leistungskurs)
Termin Nachtermin
Schriftliche Prüfung
Deutsch (G/L) 30. April 2020 8. Juni 2020
Mathematik (G/L) 5. Mai 2020 9. Juni 2020
Englisch (L) 8. Mai 2020 10. Juni 2020
Technik/Maschinenbautechnik (L) DUBAS 8. Mai 2020 11. Juni 2020
Agrartechnik mit Biologie (L) 12. Mai 2020 11. Juni 2020
Biotechnik (L) 12. Mai 2020 11. Juni 2020
Ernährungslehre mit Chemie (L) 12. Mai 2020 11. Juni 2020
Gesundheit und Soziales (L) 12. Mai 2020 11. Juni 2020
Informatik­systeme (L) 12. Mai 2020 11. Juni 2020
Technik/­Bautechnik (L) 12. Mai 2020 11. Juni 2020
Technik/Datenverarbeitungstechnik (L) 12. Mai 2020 11. Juni 2020
Technik/Elektro­technik (L) 12. Mai 2020 11. Juni 2020
Technik/Maschinenbautechnik (L) 12. Mai 2020 11. Juni 2020
Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungs­wesen (L) 12. Mai 2020 11. Juni 2020
Geschichte/Gemeinschaftskunde (G) 14. Mai 2020 12. Juni 2020
Physik (G) 14. Mai 2020 12. Juni 2020
Praktischer Prüfungsteil
Englisch (L) 7. Mai 2020 11. Mai bis 5. Juni 2020
Mündliche Prüfung
viertes und fünftes Prüfungsfach 15. Mai bis 29. Mai 2020 15. Juni bis 19. Juni 2020
zusätzliche ­Prüfungen 18. Juni bis 1. Juli 2020
Im Prüfungszeitraum vom 30. April bis zum 29. Mai 2020 findet für die Jahrgangsstufe 13 kein Unterricht statt.
Zweite Nachprüfung
Zweite Nachprüfung
Zweite
Nachprüfung
Leistungskursfächer Deutsch, Englisch, Mathematik 6. Juli 2020
Leistungskursfächer
Agrartechnik mit Biologie, Biotechnik, Ernährungslehre mit Chemie, Gesundheit und Soziales, Informatiksysteme, Technik, Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen
7. Juli 2020
Grundkursfächer
Deutsch, Mathematik
8. Juli 2020
Praktischer Prüfungsteil im Leistungskursfach Englisch 9. Juli 2020
Grundkursfächer
Physik, Geschichte/Gemeinschaftskunde
10. Juli 2020
Für die Teilnehmer der zweiten Nachprüfung gilt:
Die mündlichen Prüfungen im vierten und fünften Prüfungsfach finden vom 13. Juli bis 15. Juli 2020 statt. Die Abgabe der korrigierten und bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgt bis 16. Juli 2020. Die Bekanntgabe der Ergebnisse des schriftlichen Prüfungsteils erfolgt zusammen mit der Ausgabe der Zeugnisse für das Kurshalbjahr 13/II bis zum 17. Juli 2020, spätestens drei Schultage vor Beginn der zusätzlichen mündlichen Prüfungen. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen gemäß § 52 Schulordnung Berufliche Gymnasien werden vom 20. Juli bis 23. Juli 2020 durchgeführt.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 15. Mai 2020

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

Änderungsvorschriften