Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Organisation und die Aufgaben der Sächsischen Landeszentrale für Politische Bildung

Vom 11. Mai 2020

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Organisation und die Aufgaben der Sächsischen Landeszentrale für Politische Bildung vom 17. Juli 2000 (SächsABl. S. 653), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385), wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
 
„Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
über die Organisation und die Aufgaben der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung
(VwV Sächsische Landeszentrale für politische Bildung – VwVSächsLpB)“
2.
Großbuchstabe A wird wie folgt geändert:
a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
A Sitz und Dienstaufsicht
b)
Satz 1 wird aufgehoben.
c)
In dem neuen Satz 1 werden nach dem Wort „Landeszentrale“ die Wörter „für politische Bildung“ eingefügt.
d)
Der neue Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung übt die Dienstaufsicht über die Landeszentrale aus und ist die personalbewirtschaftende Stelle.“
3.
Die Überschrift von Großbuchstabe B wird wie folgt gefasst:
B Bildungsschwerpunkte und Aufgaben
4.
Großbuchstabe C wird wie folgt geändert:
a)
Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Das Kuratorium nimmt den Jahresbericht der Leiterin oder des Leiters der Landeszentrale entgegen und hat das Recht, bei der Leiterin oder dem Leiter jederzeit Auskünfte über die laufende Arbeit einzuholen.“
b)
In Satz 5 werden die Wörter „Der Staatsminister für Kultus“ durch die Wörter „Die Staatsministerin oder der Staatsminister der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung“ ersetzt.
c)
Satz 6 wird wie folgt gefasst:
„An den Sitzungen des Kuratoriums nehmen außer seinen Mitgliedern die Leiterin oder der Leiter der Landeszentrale, deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung mit beratender Stimme teil.“
d)
Satz 8 wird wie folgt gefasst:
„Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs Mitglieder aus der Gruppe der Landtagsabgeordneten und mindestens fünf Mitglieder aus der Gruppe der sachverständigen Persönlichkeiten anwesend sind.“
e)
Satz 9 wird wie folgt gefasst:
„Das Kuratorium wählt jeweils für eine Amtsperiode eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.“
5.
Großbuchstabe D wird wie folgt geändert:
a)
Satz 1 wird aufgehoben.
b)
Der neue Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Leiterin oder der Leiter der Landeszentrale wird von der Staatsministerin oder dem Staatsminister der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung im Benehmen mit dem Kuratorium bestellt.“
c)
Der neue Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Leiterin oder der Leiter ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeszentrale.“
d)
In dem neuen Satz 3 wird das Wort „Ihm“ durch die Wörter „Ihr oder ihm“ ersetzt.
e)
In dem neuen Satz 4 werden nach dem Wort „trägt“ die Wörter „sie oder“ eingefügt.
f)
Der neue Satz 5 wird wie folgt gefasst:
„Die Leiterin oder der Leiter der Landeszentrale regelt die Geschäftsverteilung und die Organisation der Landeszentrale im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 11. Mai 2020

Die Staatsministerin der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Katja Meier

Änderungsvorschriften