Berichtigung
der Sächsischen Staatskanzlei
zur Geschäftsordnung
der Sächsischen Staatsregierung

Vom 25. Juni 2020

In der Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung vom 24. März 2020 (SächsABl. S. 426) wird in der Inhaltsübersicht die Angabe zu Ziffer III, § 23 wie folgt gefasst:

„§ 23
Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften mehrerer Staatsministerien“.

Dresden, den 25. Juni 2020

Sächsische Staatskanzlei
Fruhnert
Referentin
In Vertretung des Referatsleiters

Änderungsvorschriften