Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Errichtung des Landesbeirates für Erwachsenenbildung
(VwV LBEB)

Vom 8. Juli 2020

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Errichtung des Landesbeirates für Erwachsenenbildung vom 17. November 2016 (MBl. SMK S. 346), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 8. Februar 2019 (MBl. SMK S. 37) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385), wird wie folgt geändert:

Ziffer II wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 Satz 1 Buchstabe m) wird das Wort „Sport“ durch das Wort „Bildung“ ersetzt.
2.
In Nummer 1 wird Satz 2 wie folgt geändert:
a)
Nach dem Wort „Wissenschaft“ werden die Wörter „und Kunst“ gestrichen und die Wörter „, Kultur und Tourismus, des Staatsministeriums für Regionalentwicklung,“ eingefügt.
b)
Vor dem Wort „Umwelt“ werden die Wörter „Energie, Klimaschutz,“ eingefügt.
c)
Das Wort „Verbraucherschutz“ wird durch die Wörter „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ ersetzt.
d)
Nach dem Wort „Justiz“ werden die Wörter „und für Demokratie, Europa und Gleichstellung“ eingefügt.
e)
Die Wörter „Gleichstellung und Integration des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz“ werden durch die Wörter „Kultur und Tourismus des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus“ ersetzt.
3.
In Nummer 5 werden die Wörter „Verwaltungsvorschrift vom 8. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 378)“ durch die Wörter „Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 352)“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 8. Juli 2020

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

Änderungsvorschriften