Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2020/21

Vom 17. Juli 2020

I.

Ziffer II der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2020/21 vom 2. März 2020 (MBl. SMK S. 32) wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
a)
Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
„c)
Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Deutsch bis Klassenstufe 10 mit folgenden Ausnahmen:
aus dem Lernbereich 1 (Junge Menschen in der Literatur) in Klassenstufe 10:
Kennen von zwei Ganzschriften
Lernziele und Lerninhalte des Lernbereichs 4 (Filme untersuchen und gestalten) in Klassenstufe 10
Lernziele und Lerninhalte des Lernbereichs 5 (Faust) in Klassenstufe 10.“
b)
Der bisherige Buchstabe c wird Buchstabe d.
2.
Nummer 3 wird wie folgt geändert:
a)
Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
„c)
Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Sorbisch bis Klassenstufe 10 mit folgenden Ausnahmen:
Lernziele und Lerninhalte des Lernbereichs 2 (Erlebnisse und Erfahrungen: Menschenschicksale) in Klassenstufe 10
aus dem Lernbereich 3 (Mensch und Natur: Gefährdete Heimat) in Klassenstufe 10
Kennen des materialgestützten Verfassens informierender und argumentierender Texte.“
b)
Der bisherige Buchstabe c wird Buchstabe d.
3.
Nummer 4 wird wie folgt geändert:
a)
Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
„c)
Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Englisch bis Klassenstufe 10 mit folgenden Ausnahmen:
aus dem Lernbereich 3 (Texte und Themen­bereiche) in Klassenstufe 10
Übertragen altersspezifischer literarischer Texte (excerpts from ~), novels, poetry, short stories
Beherrschen erweiterten Sprach- und Sachwissens zum Themenbereich History
Kennen wichtiger historischer Zusammenhänge aus der Geschichte der englischsprachigen Welt.“
b)
Der bisherige Buchstabe c wird Buchstabe d.
4.
Nummer 5 Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
„c)
Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Mathematik bis Klassenstufe 10 mit folgenden Ausnahmen:
Lernziele und Lerninhalte des Lernbereichs 2 (Diskrete Zufallsgrößen) in Klassenstufe 10
Lernziele und Lerninhalte des Lernbereichs 4 (Funktionale Zusammenhänge) in Klassenstufe 10
Lernziele und Lerninhalte des Lernbereichs 5 (Vernetzung: Zinsrechnung) in Klassenstufe 10.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 17. Juli 2020

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz