Zweite Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Zeugnisformulare

Vom 27. Juli 2020

Die VwV Zeugnisformulare vom 6. November 2018 (MBl. SMK S. 594), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 14. Oktober 2019 (MBl. SMK S. 386) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385), wird wie folgt geändert:

I.

1.
Ziffer IV wird wie folgt geändert:
a)
Der Nummer 3 wird folgender Satz angefügt:
„Bei inklusiv unterrichteten Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen, die im Fach Jüdische Religion nach dem Lehrplan der Oberschule unterrichtet wurden, wird in der Anlage 3.7 anstelle der Angabe ‚Ev./Kath. Religion/Ethik¹‘ die Angabe ‚Ev./Kath./Jüd. Religion/Ethik¹‘ ausgewiesen.“
b)
Der Nummer 4 wird folgender Satz angefügt:
„Nummer 3 Satz 2 gilt für die Anlage 3.8 entsprechend.“
c)
Nummer 6 wird folgender Satz angefügt:
„Nummer 3 Satz 2 gilt für die Anlage 3.13 entsprechend.“
d)
Der Nummer 8 wird folgender Satz angefügt:
„Nummer 3 Satz 2 gilt für die Anlage 3.25 entsprechend.“
2.
In den Anlagen 3.1 bis 3.6, 3.10 bis 3.12, 3.14, 3.16 bis 3.24 und 4.1 bis 4.5 werden die Wörter „Ev./Kath. Religion/Ethik¹“ jeweils durch die Wörter „Ev./Kath./Jüd. Religion/Ethik¹“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 27. Juli 2020

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz