Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Regionalentwicklung
über den Stundensatz zur Honorarberechnung
der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau

Vom 28. Oktober 2020

Die oberste Bauaufsichtsbehörde hat gemäß § 41 Absatz 2 Satz 6 der Durchführungsverordnung zur SächsBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2004 (SächsGVBl. S. 427), die zuletzt durch die Verordnung vom 30. März 2020 (SächsGVBl. S. 180) geändert worden ist, einmal jährlich den der Honorarberechnung zugrunde zu legenden Stundensatz bekannt zu geben.

Für die Vereinbarung von Honoraren für Bescheinigungsaufträge beträgt ab dem 1. Januar 2021 der Stundensatz nach § 41 Absatz 2 Satz 4 der Durchführungsverordnung zur SächsBO

106 Euro.

Dresden, den 28. Oktober 2020

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Ulrich Menke
Abteilungsleiter

Änderungsvorschriften