Gesetz
zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge

Vom 5. November 2020

Der Sächsische Landtag hat am 5. November 2020 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem am 17. Juni 2020 unterzeichneten Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.

Dresden, den 5. November 2020

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Oliver Schenk

Änderungsvorschriften