Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
zur Änderung der
RL Corona-Soforthilfe Chancengleichheit

Vom 15. Dezember 2020

I.

Die RL Corona-Soforthilfe Chancengleichheit vom 24. Juli 2020 (SächsABl. S. 940) wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer VI Nummer 2 wird die Angabe „31. Oktober 2020“ durch die Angabe „30. April 2021“ ersetzt.
2.
In Ziffer VII wird die Angabe „31. Dezember 2020“ durch die Angabe „30. Juni 2021“ ersetzt.

II.

Diese Richtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 15. Dezember 2020

Die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Katja Meier