Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Gewährung von Zuschüssen zur Existenzsicherung von Sportvereinen und Darlehen zur Sicherung der Liquidität für Trägervereine von Sport- und Sportleiterschulen sowie Sportvereinen und deren als juristische Personen des Privatrechts ausgegliederte Spielbetriebsabteilungen

Vom 22. Dezember 2020

I.

In Ziffer XIV Nummer 2 Satz 1 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuschüssen zur Existenzsicherung von Sportvereinen und Darlehen zur Sicherung der Liquidität für Trägervereine von Sport- und Sportleiterschulen sowie Sportvereinen und deren als juristische Personen des Privatrechts ausgegliederte Spielbetriebsabteilungen vom 21. April 2020 (SächsABl. S. 498), die durch die Richtlinie vom 14. Mai 2020 (SächsABl. S. 599) geändert worden ist, wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.

II.

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2020 in Kraft.

Dresden, den 22. Dezember 2020

Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller