Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der RL Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV

Vom 18. Dezember 2020

I.

In Ziffer V Nummer 1 der RL Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV vom 15. September 2020 (SächsABl. SDr. S. S 390) wird die Angabe „70 Prozent“ durch die Angabe „100 Prozent“ ersetzt.

II.

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 18. Dezember 2020 in Kraft.

Dresden, den 18. Dezember 2020

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig