Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Vierten Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
zur Änderung
der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung

Vom 12. Januar 2021

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung vom 8. Januar 2021 (SächsGVBl. S. 24) wird wie folgt berichtigt:

In Artikel 2 Nummer 1 ist die Angabe „in Buchstabe b)“ zu streichen.

Dresden, den 12. Januar 2021

Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Petra Köpping

Änderungsvorschriften