Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Regionalentwicklung
zur Änderung der 1. Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Regionalentwicklung zum Sächsischen Strukturentwicklungsprogramm in den Braunkohlerevieren

Vom 20. Januar 2021

I.

Ziffer VII Nummer 4 der 1. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zum Sächsischen Strukturentwicklungsprogramm in den Braunkohlerevieren vom 31. August 2020 (SächsABl. S. 1063) wird wie folgt geändert:

1.
Die Wörter „Verwendungsnachweisführung und -prüfung“ werden durch das Wort „Verwendungsprüfung“ ersetzt.
2.
Buchstabe d wird aufgehoben.
3.
Buchstabe e wird der neue Buchstabe d.

II.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 20. Januar 2021

Der Staatsminister für Regionalentwicklung
Thomas Schmidt