Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien Vom 21. Mai 2002 I. Der Beschluss der Sächsischen Staatsregierung zur Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 10. November 1999 wird wie folgt geändert: 1. Ziffer I wird wie folgt geändert: a) Die Nummer 7 wird gestrichen. b) Die bisherigen Nummern 8 bis 25 werden die Nummern 7 bis 24. 2. Ziffer VIII wird wie folgt geändert: a) Nach Ziffer VIII wird ersetzt: „Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie“ durch „Sächsisches Staatsministerium für Soziales“. b) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt: „5. Gleichstellung von Frau und Mann“. c) Die bisherigen Nummern 5 bis 11 werden die Nummern 6 bis 12. II. In-Kraft-Treten Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 2. Mai 2002 in Kraft. Dresden, den 21. Mai 2002 Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt