Entscheidung
des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts

Entsprechend § 47 Absatz 5 Satz 2 Halbsatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) geändert worden ist, wird aus dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts wegen der Teilunwirksamkeit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (SächsCoronaSchVO) vom 31. März 2020 (Az.: 3 C 8/20) folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:

„Es wird festgestellt, dass § 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und Covid-19 (SächsCoronaSchVO) vom 31. März 2020 unwirksam gewesen ist.“

Dresden, den 4. Mai 2021

Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Petra Köpping

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