Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
über die Regelung dienstrechtlicher Zuständigkeiten
im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern

Vom 8. Juni 2021

I.

Ziffer I Nummer 3 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Regelung dienstrechtlicher Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern vom 12. März 2014 (SächsABl. S. 525), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 339), wird wie folgt gefasst:

„3.
für die Zuordnung zu den Stufen des Grundgehalts gemäß § 27 Absatz 1, 2, 4 und 5 sowie § 28 des Sächsischen Besoldungsgesetzes, einschließlich der Anrechnung oder Anerkennung berücksichtigungsfähiger Zeiten gemäß § 28 Absatz 1 und 2 des Sächsischen Besoldungsgesetzes,“.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

Dresden, den 8. Juni 2021

Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller

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