Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Neuregelung der Zuordnung der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken

Vom 14. Dezember 2021

Artikel 1
Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
über die Zuordnung
der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken
(VwV Zuordnung Sächsische Landesfachstelle für Bibliotheken)

I.
Name, Rechtsstellung und Sitz

Die Aufgaben der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken (Landesfachstelle) werden dem Staatsbetrieb Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden zugeordnet.

II.
Aufgaben

Die Landesfachstelle fördert die Erhaltung und die Leistungsfähigkeit öffentlicher Bibliotheken sowie ihren Ausbau zu attraktiven Orten der Information, Begegnung und des lebenslangen Lernens auf der Grundlage fachlicher Standards im gesamten Freistaat, vor allem im ländlichen Raum durch:

1.
Strategische Entwicklung von Bibliotheken,
2.
Erarbeitung von Bibliotheksentwicklungsplänen,
3.
Gestaltung lokaler und regionaler Bibliotheksverbünde,
4.
Vernetzung der Online-Angebote der öffentlichen Bibliotheken untereinander,
5.
Vernetzung mit den IT-gestützten Dienstleistungen der wissenschaftlichen Bibliotheken,
6.
Beratung von Kommunen und Kulturräumen in Bibliotheksfragen,
7.
Beratung von Bibliotheken bei Organisations- und Managementfragen einschließlich zum Einsatz von IT und digitalen Medien,
8.
Zusammenarbeit und Unterstützung von Kooperationen der öffentlichen Bibliotheken untereinander und mit weiteren Kultur- und Bildungseinrichtungen,
9.
Koordinierung der fachbezogenen zielgruppenorientierten Fort- und Weiterbildung,
10.
Konzeption und Beratung zu Leseförderung, Bibliothekspädagogik und zur Stärkung von Medienkompetenz,
11.
Verantwortliche Bearbeitung der Deutschen Bibliotheksstatistik für den Bereich öffentliche Bibliotheken in Sachsen und
12.
Erwerbung und Vermittlung von Ergänzungsbeständen.

Die Leiterin oder der Leiter legt dem Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus jährlich hierzu einen Jahresplan und einen Tätigkeitsbericht vor.

III.
Leitung

Die Leiterin oder der Leiter der Landesfachstelle nimmt die Aufgaben in enger fachlicher Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus wahr. Die Dienstaufsicht bleibt im Übrigen unberührt.

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Zuordnung der Sächsischen Landesfachstelle für Bibliotheken vom 9. Juli 2008 (SächsABl. S. 989), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 2. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 393) außer Kraft.

Dresden, den 14. Dezember 2021

Der Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Sebastian Gemkow

Die Staatsministerin für Kultur und Tourismus
beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Barbara Klepsch

Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller

Änderungsvorschriften