Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen

Vom 2. Februar 2022

I.
Änderung der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen

Die VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen vom 7. Dezember 2017 (MBl. SMK S. 466), die zuletzt durch Ziffer II der Verwaltungsvorschrift vom 14. September 2021 (MBl. SMK S. 174) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 3. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 211), wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer IV Buchstabe B wird wie folgt geändert:
In den Angaben B.02.02 und B.02.02.a werden nach dem Wort „Pflegeberufe“ jeweils die Wörter „Berufsfachschule für Anästhesietechnische Assistenten und Berufsfachschule für Operationstechnische Assistenten“ eingefügt.
2.
Die Anlage B.02.02a zu Ziffer IV wird durch die Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift ersetzt.

II.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 2. Februar 2022

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

Anlage

Änderungsvorschriften