Anordnung
des Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
über die Fortsetzung der elektronischen Aktenführung beim Arbeitsgericht Chemnitz

Vom 23. Februar 2021

1.
Am Arbeitsgericht Chemnitz werden die Akten in allen Verfahren, die ab dem 29. März 2021 neu eingehen, elektronisch geführt. Ausgenommen hiervon sind die arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren.
2.
Eine Übertragung der seit dem 30. November 2020 geführten Ersatzakten in die elektronische Form unterbleibt.
3.
Die Anordnung tritt sofort in Kraft.

Dresden, den 23. Februar 2021

Mathias Weilandt

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