Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Erstellung der Geschäftsübersicht über die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(VwVGÜ)
Vom 17. November 2005
I.
- In den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden die Geschäftszahlen in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit statistisch erhoben.
- Die Erhebung wird nach der in der Anlage beigefügten bundeseinheitlichen Geschäftsübersicht (GÜ) vorgenommen. Die GÜ wird den Gerichten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Erfassung ist in dem elektronischen Dokument vorzunehmen.
- Soweit die Erfassung der Verfahren entsprechend den Positionen der GÜ nicht in den Mustern und Listen der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Aktenordnung für die Geschäftsstellen der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften (VwVAktO ) vom 28. April 1999 (SächsJMBl. SDr. Nr. 2), zuletzt geändert durch Justizministerialschreiben vom 23. Dezember 2003 (n. v.), verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2004 (SächsABl. S. 1313), oder in anderen Registern vorgesehen ist, ist die statistische Erhebung der Daten in geeigneter Weise sicherzustellen.
- Die GÜ ist von den Amtsgerichten für jedes Quartal und jedes Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) auszufüllen und elektronisch zu übermitteln. Die Präsidialamtsgerichte übersenden die GÜ bis zum 15. des dem Erhebungszeitraum folgenden Monats an das Oberlandesgericht Dresden. Die übrigen Amtsgerichte übersenden die GÜ bis zum 15. des dem Erhebungszeitraum folgenden Monats an das jeweils zuständige Landgericht. Die Landgerichte übersenden die Erfassungsbögen der Amtsgerichte bis zum 20. des dem Erhebungszeitraum folgenden Monats in elektronischer Form an das Oberlandesgericht Dresden. Bis spätestens zum letzten Werktag des dem Erhebungszeitraum folgenden Monats sind die Geschäftsübersichten der Amtsgerichte sowie eine Zusammenstellung der Gesamtzahlen des Freistaates Sachsen durch das Oberlandesgericht Dresden in elektronischer Form an das Staatsministerium der Justiz zu übermitteln.
II.
- Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
- Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Erstellung der Geschäftsübersicht über die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (VwVGÜ) vom 11. Dezember 2004 (SächsJMBl. SDr. 2005 Nr. 3 S. 9) außer Kraft.
Dresden, den 17. November 2005
Der Staatsminister der Justiz
Geert Mackenroth
Anlage