Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Organisation der Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst
im Freistaat Sachsen
(VwV Polizeiorganisation – VwV PolOrg)

Vom 17. August 2022

I.

1.
Die Aufbauorganisation der dem Staatsministerium des Innern, Abteilung 3, nachgeordneten Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst ist in den Anlagen 1 bis 9 geregelt.
2.
Die Organisation der Polizeireviere obliegt den Polizeidirektionen nach Maßgabe des in der Anlage 10 dargestellten Grundmodells. Veränderungen sind dem Staatsministerium des Innern vorab mitzuteilen und bedürfen dessen Zustimmung.
3.
Die Organisation der Bereitschaftspolizeiabteilungen richtet sich nach der Anlage 11.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 17. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die VwV Polizeiorganisation vom 30. November 2021 (SächsABl. S. 1595) außer Kraft.

Dresden, den 17. August 2022

Der Staatsminister des Innern
Armin Schuster

Anlagen

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Anlage 6

Anlage 7

Anlage 8

Anlage 9

Anlage 10

Anlage 11

Änderungsvorschriften