Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Weiterbildung Kindheitspädagogik

Vom 9. August 2022

I.
Änderung der VwV Weiterbildung Kindheitspädagogik

Die VwV Weiterbildung Kindheitspädagogik vom 1. Oktober 2016 (SächsABl. S. 1300), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 3. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 211), wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer I Satz 2 wird die Fußnote 1 aufgehoben und das Wort „Teilnehmer“ wird durch die Wörter „Teilnehmerinnen und Teilnehmer“ ersetzt.
2.
Der Ziffer II Nummer 1 wird folgender Satz angefügt:
„Personen mit anderen als den in Satz 1 Buchstabe a genannten Magister-, Diplom-, Bachelor- oder Master-Abschlüssen können ebenfalls zugelassen werden, sofern deren Studieninhalte einen Bezug zu den Bereichen Pädagogik oder Erziehung aufweisen, die Altersgruppe der in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder jedoch nicht umfasst oder nicht auf eine spätere praktische Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung abgezielt haben.“
3.
In Ziffer V Nummer 1 wird die Fußnote 2 die Fußnote 1 und im Fußnotentext wird die Angabe „12. Juli 2016“ durch die Angabe „27. Juli 2022“ ersetzt.
4.
Ziffer VI wird wie folgt geändert:
a)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aa)
In Satz 3 werden die Wörter „vom Teilnehmer“ durch die Wörter „von der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer“ ersetzt.
bb)
In Satz 4 werden die Wörter „den Teilnehmer“ durch die Wörter „die Teilnehmerin oder den Teilnehmer“ ersetzt.
b)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
aa)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
aaa)
In Halbsatz 1 wird das Wort „Teilnehmer“ durch die Wörter „Teilnehmerin oder Teilnehmer“ ersetzt.
bbb)
In Halbsatz 2 wird das Wort „Teilnehmern“ durch die Wörter „Teilnehmerinnen oder Teilnehmern“ ersetzt.
bb)
In Buchstabe c wird das Wort „Teilnehmer“ durch die Wörter „Teilnehmerin oder Teilnehmer“ ersetzt.
c)
In Nummer 3 wird das Wort „Dozenten“ durch die Wörter „Dozentinnen oder Dozenten“ ersetzt.
d)
Nummer 4 wird wie folgt geändert:
aa)
In Satz 1 werden die Wörter „der Teilnehmer“ durch die Wörter „die Teilnehmerin oder der Teilnehmer“ ersetzt.
bb)
Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Vor Aushändigung des Zertifikats hat die Teilnehmerin oder der Teilnehmer dem Weiterbildungsträger nachzuweisen, dass der Praxisteil gemäß Ziffer IV Nummer 2 absolviert wurde.“
5.
In Ziffer VII Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 Satzteil vor Buchstabe a wird jeweils das Wort „Dozenten“ durch die Wörter „Dozentinnen und Dozenten“ ersetzt.
6.
Anlage 2 Ziffer I wird wie folgt geändert:
a)
In Nummer 4 Buchstabe a Satz 3 wird das Wort „Teilnehmern“ durch die Wörter „Teilnehmerinnen und Teilnehmern“ ersetzt.
b)
In Nummer 9 Buchstabe b Anstrich 4 wird das Wort „Akteuren“ durch das Wort „Handelnden“ ersetzt.
7.
In Ziffer II Nummer 2 und in Ziffer III Satzteil vor Buchstabe a sowie in der Anlage 2 Ziffer I Nummer 1 Buchstabe a Satz 1, Nummer 2 Buchstabe a Satz 1 und 4, Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 4 Buchstabe a Satz 1 und 4, Nummer 5 Buchstabe a Satz 1 und 4 sowie Buchstabe b Anstrich 5, Nummer 6 Buchstabe a Satz 1, Nummer 7 Buchstabe a Satz 1 und 3, Nummer 8 Buchstabe a Satz 1 und 2, Nummer 9 Buchstabe a Satz 1, Nummer 10 Buchstabe a Satz 1, Nummer 11 Buchstabe a Satz 1 und 3, Nummer 12 Buchstabe a Satz 1 und 2 sowie Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a Satz 1 und 3 sowie Buchstabe b Satz 1 und Buchstabe c Satz 1 wird jeweils das Wort „Teilnehmer“ durch die Wörter „Teilnehmerinnen und Teilnehmer“ ersetzt.

II.
Inkrafttreten

1.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt vorbehaltlich der Nummer 2 am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
2.
Ziffer I Nummer 2 tritt mit Wirkung vom 1. August 2022 in Kraft.

Dresden, den 9. August 2022

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

Änderungsvorschriften