Berichtigung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Förderung von Gründungsinitiativen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus-Förderrichtlinie Gründungsinitiativen – ESF Plus-FRL GRI) vom 30. August 2022

Vom 15. September 2022

Ziffer 4.5 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Gründungsinitiativen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds vom 30. August 2022 (SächsABl. 2022 S. 1077) wird wie folgt gefasst:

„Aufbau und Umfang der Gründungsinitiative sowie der Bedarf, insbesondere in Abgrenzung zu anderen gründungsbezogenen Aktivitäten der jeweiligen Einrichtung, sind im Antrag zu begründen. Der Themenbereich gemäß 4.1.2 soll mindestens ein Drittel der in der Gründungsinitiative durchgeführten Veranstaltungen umfassen.“

Dresden, den 15. September 2022

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Claudia Weber
Referatsleiterin Mittelstandsfinanzierung, Bürgschaften und Existenzgründungen