Sächsisches Gesetz
über die Bestimmung des Steuersatzes
bei der Grunderwerbsteuer
(Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz – SächsGrEStSatzG)

erlassen als Artikel 10 des Haushaltbegleitgesetzes 2023/2024

Vom 20. Dezember 2022

§ 1
Steuersatz

Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5,5 Prozent.

§ 2
Anwendungsbereich

Der Steuersatz ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 verwirklicht werden.

Änderungsvorschriften