Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Lebensmittelüberwachung und des Veterinärwesens

Vom 10. Februar 2006

Auf Grund von § 4 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBl. S. 413), das zuletzt durch Artikel 18 der Verordnung vom 10. April 2003 (SächsGVBl. S. 94, 96) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern und mit Zustimmung der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda und des Landkreises Kamenz zu Artikel 1 Nr. 1 verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Übertragung von Aufgaben der Lebensmittelüberwachung und des Veterinärwesens vom 21. März 2003 (SächsGVBl. S. 102) wird wie folgt geändert:

  1. Nach § 1 wird folgender § 2 eingefügt:

    „§ 2

    Die Aufgaben des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen werden auf den Landkreis Kamenz übertragen.“

  2. Der bisherige § 2 wird § 3.

Artikel 2

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales kann den Wortlaut der Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Lebensmittelüberwachung und des Veterinärwesens in der vom In-Kraft-Treten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am 1. März 2006 in Kraft.

Dresden, den 10. Februar 2006

Die Staatsministerin für Soziales
Helma Orosz