Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der FRL Kultur- und Kreativwirtschaft

Vom 16. Mai 2023

Ziffer VI Nummer 6 der FRL Kultur- und Kreativwirtschaft vom 8. Februar 2022 (SächsABl. S. 235) wird wie folgt geändert:

„6.
Anforderungs- und Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung erfolgt gemäß Punkt 7.5 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung unter Verwendung des durch die Bewilligungsstelle zur Verfügung gestellten Antragverfahrens (www.sab.sachsen.de).“

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 16. Mai 2023

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

Änderungsvorschriften