Verwaltungsvorschrift
 
          des Sächsischen Staatsministers für Bundes- und Europaangelegenheiten 
              
 zur Änderung der 
              Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministers für Bundes- und Europaangelegenheiten zur Förderung der befristeten Aufnahme von Fach- und Führungskräften der Verwaltungen von mittel- und osteuropäischen Staaten in der sächsischen Verwaltung
 
           Vom 14. Juni 2004 
 
           
          Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministers für Bundes- und Europaangelegenheiten zur Förderung der befristeten Aufnahme von Fach- und Führungskräften der Verwaltungen von mittel- und osteuropäischen Staaten in der sächsischen Verwaltung vom 6. Juni 2001 (SächsABl. S. 781, 2002 S. 99) wird wie folgt geändert:
          
 
           
            - In Ziffer I Nr. 1 Satz 2 wird das Wort „zukünftige“ durch die Wörter „nachhaltige Unterstützung nach der“ ersetzt.
            
  
            - Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2004 in Kraft.
            
  
          
 
          Dresden, den 14. Juni 2004
          
 
            Der Staatsminister 
              
 für Bundes- und Europaangelegenheiten 
              
 Stanislaw Tillich