Gesetz
zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Vom 28. Februar 1994

Der Sächsische Landtag hat am 27. Januar 1994 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem am 17. Juni 1993 in Berlin unterzeichneten Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen wird zugestimmt.

Artikel 2

(1) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

(2) Der Tag seines Inkrafttretens ist im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben.

Artikel 3

1Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 28. Februar 1994

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister für
Soziales, Gesundheit und Familie
Dr. Hans Geisler

 

Änderungsvorschriften