Berichtigung
der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Marktüberwachung technischer Produkte
Vom 15. Mai 2025
Artikel 4 der Gemeinsamen Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Regelung von Zuständigkeiten im Arbeits- und Umweltschutz sowie der Marktüberwachung technischer Produkte vom 2. September 2024 (SächsGVBl. S. 831) wird wie folgt berichtigt:
In § 1 Absatz 1 Nummer 2 der Technische-Produkte-Marktüberwachungsverordnung wird die Angabe „Produktionssicherheitsgesetzes“ durch die Angabe „Produktsicherheitsgesetzes“ ersetzt.
Dresden, den 15. Mai 2025
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Klooß
Referatsleiter