Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der
VwV A 14-Qualifizierung Allgemeine Verwaltung

Vom 10. Juni 2025

I.
Änderung der VwV A 14-Qualifizierung Allgemeine Verwaltung

Die Verwaltungsvorschrift A 14-Qualifizierung Allgemeine Verwaltung vom 20. Januar 2025 (SächsABl. S. 150) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 17 Satz 8 wird die Angabe „4,00 Punkte“ durch die Angabe „5,00 Punkte“ ersetzt.
2.
In Nummer 20 wird die Angabe „vier Punkten“ durch die Angabe „fünf Punkten“ ersetzt.

II.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 7. Februar 2025 in Kraft.

Dresden, den 10. Juni 2025

Der Staatsminister des Innern
Armin Schuster

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