Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Infrastruktur und Landesentwicklung
über die Änderung des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes
zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit
zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik
in der Förderperiode 2021–2027
(Interreg Sachsen – Tschechien 2021–2027)
Vom 6. Februar 2025
Das mit Datum vom 17. Oktober 2022 (SächsABl. S. 1467) bekanntgegebene Gemeinsame Umsetzungsdokument zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik wird in folgenden Punkten geändert:
Ziffer 1.2 – Rechtsgrundlagen
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- Aktualisierung der Rechtsgrundlagen
Ziffer 1.4 – Beschaffungswesen
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- Präzisierungen zu den Beschaffungen, die keinem förmlichen Vergabeverfahren unterliegen
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- Regelung für Begünstigte mit Sitz außerhalb des Freistaates Sachsen, dass bei Vergaben im EU-Unterschwellenbereich die vergaberechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes einzuhalten sind
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- Regelung zur Vermeidung von Interessenkonflikten im EU-Oberschwellenbereich
Ziffer 2.2.1, M2.2 – Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich Brandschutz, Rettungswesen und Katastrophenschutz
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- Ergänzung eines Verweises zu den konkreten Anforderungen an die Projekte für diese Maßnahme
Ziffer 2.3.1 – Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen in den Bereichen der Bildung
Ziffer 2.3.2 – Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus spielen
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- Konkretisierung der Förderfähigkeit von Kosten in den Maßnahmen der Priorität 3
Ziffer 3 – Begünstigte
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- Konkretisierung des Kreises der Begünstigten
Ziffer 6.1 – Allgemeine Regeln zur Förderfähigkeit
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- Redaktionelle Anpassungen und Präzisierung des Projektbeginns
Ziffer 6.5 – Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
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- Konkretisierung der Kostenposition „berufliche Weiterbildung“
Ziffer 7 – Verfahren
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- Präzisierungen und redaktionelle Anpassungen in den einzelnen Verfahrensschritten
Anlage 1 – Übersicht der förderfähigen Kosten
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- Präzisierung der Nachweisführung für Pauschalen
Anlage 2 – Katalog der Büro- und Verwaltungskosten
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- Präzisierung der förderfähigen Kosten für IT-Systeme
Anlage 4 – Verfahren zur Beantragung und Abrechnung der Personalstandardeinheitskosten
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- Konkretisierung der Definition im Tätigkeitsprofil 3 (TP 3)
Anlage 6 – Beihilferechtliche Bestimmungen
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- Anpassung an die bestehende Rechtslage
Die geänderte Fassung ist im Internet unter
veröffentlicht.
Dresden, den 6. Februar 2025
Die Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung
Regina Kraushaar