Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Infrastruktur und Landesentwicklung
über die Änderung des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes
zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit
zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik
in der Förderperiode 2021–2027
(Interreg Sachsen – Tschechien 2021–2027)

Vom 6. Februar 2025

Das mit Datum vom 17. Oktober 2022 (SächsABl. S. 1467) bekanntgegebene Gemeinsame Umsetzungsdokument zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik wird in folgenden Punkten geändert:

Ziffer 1.2 – Rechtsgrundlagen

Aktualisierung der Rechtsgrundlagen

Ziffer 1.4 – Beschaffungswesen

Präzisierungen zu den Beschaffungen, die keinem förmlichen Vergabeverfahren unterliegen
Regelung für Begünstigte mit Sitz außerhalb des Freistaates Sachsen, dass bei Vergaben im EU-Unterschwellenbereich die vergaberechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes einzuhalten sind
Regelung zur Vermeidung von Interessenkonflikten im EU-Oberschwellenbereich

Ziffer 2.2.1, M2.2 – Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich Brandschutz, Rettungswesen und Katastrophenschutz

Ergänzung eines Verweises zu den konkreten Anforderungen an die Projekte für diese Maßnahme

Ziffer 2.3.1 – Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen in den Bereichen der Bildung

Ziffer 2.3.2 – Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus spielen

Konkretisierung der Förderfähigkeit von Kosten in den Maßnahmen der Priorität 3

Ziffer 3 – Begünstigte

Konkretisierung des Kreises der Begünstigten

Ziffer 6.1 – Allgemeine Regeln zur Förderfähigkeit

Redaktionelle Anpassungen und Präzisierung des Projektbeginns

Ziffer 6.5 – Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen

Konkretisierung der Kostenposition „berufliche Weiterbildung“

Ziffer 7 – Verfahren

Präzisierungen und redaktionelle Anpassungen in den einzelnen Verfahrensschritten

Anlage 1 – Übersicht der förderfähigen Kosten

Präzisierung der Nachweisführung für Pauschalen

Anlage 2 – Katalog der Büro- und Verwaltungskosten

Präzisierung der förderfähigen Kosten für IT-Systeme

Anlage 4 – Verfahren zur Beantragung und Abrechnung der Personalstandardeinheitskosten

Konkretisierung der Definition im Tätigkeitsprofil 3 (TP 3)

Anlage 6 – Beihilferechtliche Bestimmungen

Anpassung an die bestehende Rechtslage

Die geänderte Fassung ist im Internet unter

www.sn-cz2027.eu

veröffentlicht.

Dresden, den 6. Februar 2025

Die Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung
Regina Kraushaar

Änderungsvorschriften