Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Neuregelung des Absehens von Strafverfolgung und Strafvollstreckung bei
auszuliefernden oder abzuschiebenden Ausländerinnen und Ausländern nach den §§ 154b und 456a der Strafprozeßordnung
Vom 1. Oktober 2025
I.
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über das Absehen von Strafverfolgung und Strafvollstreckung bei auszuliefernden oder
abzuschiebenden Ausländerinnen und Ausländern nach den §§ 154b und 456a der Strafprozeßordnung
(VwV Absehen bei Ausländern – VwVAbsAus)
II.
Außerkrafttreten
Die VwV Absehensentscheidung bei Ausländern vom 21. Juli 2011 (SächsJMBl. S. 41), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 275), tritt am Tag nach der Veröffentlichung dieser Verwaltungsvorschrift außer Kraft.
III.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 1. Oktober 2025
Die Staatsministerin der Justiz
Prof. Constanze Geiert