Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen
Vom 8. Oktober 2025
Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:
Der Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (SächsGVBl. 2025 S. 194) ist gemäß seinem Artikel 13 Absatz 1 Satz 3 am 26. September 2025 in Kraft getreten.
Dresden, den 8. Oktober 2025
Sächsische Staatskanzlei
Hildebrandt
Referatsleiter