Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 8. Oktober 2025

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (SächsGVBl. 2025 S. 194) ist gemäß seinem Artikel 13 Absatz 1 Satz 3 am 26. September 2025 in Kraft getreten.

Dresden, den 8. Oktober 2025

Sächsische Staatskanzlei
Hildebrandt
Referatsleiter

Änderungsvorschriften