Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten des Abkommens
zur Änderung des Abkommens
über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Vom 9. Januar 2026
1Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Abkommens bekannt:
Das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (SächsGVBl. 2025 S. 363) ist gemäß seinem § 3 Satz 1 mit Ausnahme der Vorschrift des § 2 am 31. Dezember 2025 in Kraft getreten. 2Die Vorschrift des § 2 ist nach § 3 Satz 2 am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
Dresden, den 9. Januar 2026
Sächsische Staatskanzlei
Hildebrandt
Referatsleiter