Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen – RL RH/2017

Vom 9. April 2026

I.
Änderung der Förderrichtlinie RH/2017

Die Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen vom 13. Dezember 2016 (SächsABl. 2017 S. 25), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 280), wird wie folgt geändert:

Nach Teil C Nummer 7 Satz 2 wird der folgende Satz 3 eingefügt:

„Diese Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2026 außer Kraft.“

II.
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 9. April 2026

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Georg-Ludwig von Breitenbuch