Zweite Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der Förderrichtlinie Tierwohl Mutterkühe – RL TWK/2020

Vom 9. April 2026

I.
Änderung der Förderrichtlinie TWK/2020

Die Förderrichtlinie Tierwohl Mutterkühe vom 25. Mai 2020 (SächsABl. S. 638), die durch die Richtlinie vom 16. Juni 2023 (SächsABl. S. 818) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2025 (SächsABl. SDr. S. S 280), wird wie folgt geändert:

Nach Ziffer IX wird die folgende Ziffer X eingefügt:

„X.
Außerkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2026 außer Kraft.“

II.
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 9. April 2026

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Georg-Ludwig von Breitenbuch