Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
über den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2026
Vom 15. Juli 2026
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft gibt gemäß § 47 Absatz 5 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung bekannt, dass das Sächsische Oberverwaltungsgericht durch Beschluss am 20. Mai 2026,
Az.: 6 C 39/23, beschlossen hat:
§§ 1 und 2 sowie die Anlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Regelung düngerechtlicher Vorschriften vom 15. November 2022 werden für unwirksam erklärt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsgegner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.
Dresden, den 15. Juli 2026
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Gellner
Abteilungsleiter