Dritte Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der VwV Elektronische Verfahrensakte

Vom 18. August 2026

I.

Die VwV Elektronische Verfahrensakte vom 19. Dezember 2025 (SächsJMBl. S. 16), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. April 2026 (SächsJMBl. S. 148) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer I Nummer 1 wird die Angabe „IV“ durch die Angabe „V“ ersetzt.
2.
Ziffer II Nummern 10 bis 29 werden durch die folgenden Nummern 10 bis 29 ersetzt:
„10.
am Amtsgericht Pirna alle Verfahren
a)
ab dem 11. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 11. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
c)
ab dem 9. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 9. September 2026 noch nicht erledigt sind,
11.
am Amtsgericht Zwickau alle Verfahren
a)
ab dem 18. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
12.
am Amtsgericht Auerbach alle Verfahren
a)
ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 9. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. September 2026 noch nicht erledigt sind,
13.
am Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal alle Verfahren
a)
ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 9. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 9. September 2026 noch nicht erledigt sind,
14.
am Amtsgericht Plauen alle Verfahren
a)
ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 7. Oktober 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 4. Oktober 2026 noch nicht erledigt sind,
15.
am Amtsgericht Chemnitz alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
c)
ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
16.
am Amtsgericht Aue-Bad Schlema alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
c)
ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
17.
am Amtsgericht Freiberg alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
18.
am Amtsgericht Marienberg alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
c)
ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
19.
am Amtsgericht Döbeln alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
c)
ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
20.
am Amtsgericht Görlitz alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
21.
am Amtsgericht Bautzen alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
22.
am Amtsgericht Hoyerswerda alle Verfahren
a)
ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
23.
am Amtsgericht Kamenz alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
24.
am Amtsgericht Weißwasser alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
25.
am Amtsgericht Zittau alle Verfahren
a)
ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
c)
ab dem 23. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2013 anhängig geworden und am 23. September 2026 noch nicht erledigt sind,
26.
am Amtsgericht Leipzig alle Verfahren
a)
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
c)
ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
d)
ab dem 30. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2021 anhängig geworden und am 30. September 2026 noch nicht erledigt sind,
27.
am Amtsgericht Borna alle Verfahren
a)
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
28.
am Amtsgericht Eilenburg alle Verfahren
a)
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
c)
ab dem 30. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 30. September 2026 noch nicht erledigt sind,
29.
am Amtsgericht Grimma alle Verfahren
a)
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C und H, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
c)
ab dem 30. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 30. September 2026 noch nicht erledigt sind,“.
3.
Ziffer V wird wie folgt geändert:
a)
Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt:
„1.
Werden in Straf- und Bußgeldverfahren in Papierform geführte Akten zu einer elektronisch geführten Akte verbunden, sind die Papierakten durch die zum Zeitpunkt der Verbindung jeweils aktenführende Staatsanwaltschaft oder das aktenführende Gericht zu digitalisieren. Sofern eine Digitalisierung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, kann die jeweilige Behörden- oder Gerichtsleitung oder eine von dieser bestimmte Stelle im Einzelfall anordnen, dass die hinzuverbundenen Akten in der Papierform verbleiben. Diese Anordnung ist aktenkundig zu machen. Die Ziffern II, III und IV Nummer 2 finden im Übrigen in Straf- und Bußgeldverfahren keine Anwendung.“
b)
Nach Nummer 2 wird die folgende Nummer 3 eingefügt:
„3.
Gemäß § 14 Absatz 3 Satz 1 der Sächsischen E-Justizverordnung werden bei den in der Anlage 2 benannten Bußgeldbehörden vom 1. September 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026 die Akten weiterhin in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt. Diese Anordnung hinsichtlich der Nummern 4 bis 92 der Anlage 2 umfasst auch die Aufgabenwahrnehmung einer Gemeinde als erfüllende Gemeinde für eine Verwaltungsgemeinschaft im Sinne des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit.“
4.
Die bisherige Anlage wird zu Anlage 1.
5.
Nach der Anlage 1 wird die folgende Anlage 2 eingefügt:
„Anlage 2
(zu Ziffer V Nummer 3)
1.
Landkreis Leipzig
2.
Landkreis Mittelsachsen
3.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
4.
Stadt Altenberg
5.
Stadt Annaberg-Buchholz
6.
Stadt Aue-Bad Schlema
7.
Stadt Bad Düben
8.
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
9.
Stadt Bad Muskau
10.
Stadt Bernstadt auf dem Eigen
11.
Stadt Brandis
12.
Stadt Burgstädt
13.
Stadt Chemnitz
14.
Stadt Colditz
15.
Stadt Coswig
16.
Stadt Delitzsch
17.
Stadt Ehrenfriedersdorf
18.
Stadt Elsterberg
19.
Stadt Frohburg
20.
Stadt Grimma
21.
Stadt Gröditz
22.
Stadt Herrnhut
23.
Stadt Hoyerswerda
24.
Stadt Königstein
25.
Stadt Lichtenstein
26.
Stadt Limbach-Oberfrohna
27.
Stadt Löbau
28.
Stadt Lunzenau
29.
Stadt Marienberg
30.
Stadt Markkleeberg
31.
Stadt Netzschkau
32.
Stadt Nossen
33.
Stadt Oelsnitz/Erzgebirge
34.
Stadt Oschatz
35.
Stadt Ostritz
36.
Stadt Penig
37.
Stadt Plauen
38.
Stadt Pockau-Lengefeld
39.
Stadt Rabenau
40.
Stadt Radeberg
41.
Stadt Radeburg
42.
Stadt Reichenbach/Oberlausitz
43.
Stadt Rothenburg/Oberlausitz
44.
Stadt Scheibenberg
45.
Stadt Schlettau
46.
Stadt Schwarzenberg/Erzgebirge
47.
Stadt Strehla
48.
Stadt Taucha
49.
Stadt Torgau
50.
Stadt Treuen
51.
Stadt Waldenburg
52.
Stadt Waldheim
53.
Stadt Werdau
54.
Stadt Wilkau-Haßlau
55.
Stadt Wolkenstein
56.
Stadt Zwickau
57.
Gemeinde Amtsberg
58.
Gemeinde Arnsdorf
59.
Gemeinde Bannewitz
60.
Gemeinde Bennewitz
61.
Gemeinde Boxberg/Oberlausitz
62.
Gemeinde Crottendorf
63.
Gemeinde Diera-Zehren
64.
Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
65.
Gemeinde Ebersbach
66.
Gemeinde Hirschstein
67.
Gemeinde Kottmar
68.
Gemeinde Laußig
69.
Gemeinde Lichtenau
70.
Gemeinde Lohmen
71.
Gemeinde Mittelherwigsdorf
72.
Gemeinde Mockrehna
73.
Gemeinde Mülsen
74.
Gemeinde Neschwitz
75.
Gemeinde Neukieritzsch
76.
Gemeinde Olbersdorf
77.
Gemeinde Ottendorf-Okrilla
78.
Gemeinde Pöhl
79.
Gemeinde Priestewitz
80.
Gemeinde Raschau-Markersbach
81.
Gemeinde Reinsdorf
82.
Gemeinde Röderaue
83.
Gemeinde Rosenbach/Vogtland
84.
Gemeinde Schönfeld
85.
Gemeinde Schönheide
86.
Gemeinde Schwepnitz
87.
Gemeinde Sehmatal
88.
Gemeinde Stauchitz
89.
Gemeinde Stützengrün
90.
Gemeinde Thiendorf
91.
Gemeinde Weischlitz
92.
Gemeinde Zeithain
93.
Verwaltungsverband Jägerswald
94.
Verwaltungsverband Wildenstein
95.
Kommunaler Sozialverband
96.
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
97.
Statistisches Landesamt
98.
Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen
99.
Handwerkskammer Chemnitz
100.
Handwerkskammer Dresden
101.
Handwerkskammer Leipzig
102.
Industrie- und Handelskammer Dresden
103.
Landeszahnärztekammer Sachsen
104.
Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
105.
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland“.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. September 2026 in Kraft.

Dresden, den 18. August 2026

Die Staatsministerin der Justiz
Prof. Constanze Geiert