Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Hier „Qualifizierung von Frauen in zukunftsträchtigen Berufen“
Vom 14. September 2004
Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Punkt A der „ „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Maßnahmen“ “ vom 12. Juli 2001 (SächsABl. S. 810) die Qualifizierung von Frauen in zukunftsträchtigen Berufen. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen. Zuschussfähig sind nur Kosten, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung ist nachrangig zur nationalen Förderung.
Gegenstand der Förderung:
Gefördert wird die Qualifizierung in Vollzeit von Frauen in Berufen, die in den technischen und technologischen Bereichen, im Bereich IuK und neue Medien sowie in nachweislich zukunftsträchtigen Bereichen angesiedelt sind.
Der Bedarf an Qualifizierung für das jeweilige Projekt ist vom Träger geeignet nachzuweisen, zum Beispiel durch eine Stellungnahme der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit, einer Marktanalyse oder Übernahmeerklärungen von Unternehmen. Die Inhalte der Projekte sind ausführlich zu unterlegen.
Bei Folgeprojekten ist die Vermittlungsquote der Vorgängermaßnahmen als Entscheidungsgrundlage wesentlich heranzuziehen.
Förderziel:
Ziel ist es, durch die Qualifizierung die Vermittlung von Frauen in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Eine Qualifizierung der Frauen in den „typischen“ Frauenberufen soll nicht erfolgen.
Zielgruppe:
Arbeitslose Frauen ohne Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach
SGB III
beziehungsweise nachrangig zu Leistungen des
SGB II
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger einschließlich Unternehmen (natürliche Personen, Personenvereinigungen oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen, die die beschriebenen Projekte durchführen, sein.
Antragsverfahren:
Vor der Einreichung von formgebundenen Anträgen sollen für Qualifizierungsprojekte für Frauen in zukunftsträchtigen Berufen Projektvorschläge eingereicht werden. Die Einreichung von Projektvorschlägen ist nicht an Termine gebunden. Der formgebundene Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Förderwürdigkeit des Projektvorschlages bestätigt worden ist.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden.
Tel.: 0351/4910-4930
Fax: 0351/4910-1015
Die Antragseinreichung für Qualifizierungsprojekte für Frauen in zukunftsträchtigen Berufen ist an folgende Stichtage gebunden: 31. März 2005, 30. September 2005, 31. März 2006 und 30. September 2006.
Vor Antragstellung beziehungsweise Einreichung von Projektvorschlägen wird gebeten, sich in dem genannten Internet-Portal über Beratungsmöglichkeiten, nähere Fördermodalitäten und einzureichende Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger, Projektvorschläge) zu informieren und eine nähere Beratung hinsichtlich spezieller Rahmenvorgaben für die Förderung der genannten Projekte in Anspruch zu nehmen.
Auswahlverfahren:
Es wird aus den bis zum jeweiligen Stichtag eingereichten förderfähigen und förderwürdigen Anträgen ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung dafür eingesetzter Gremien nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der Projekte sind:
- Konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur
- Orientierung der Projekte an den Anforderungen der Wirtschaft und am Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes
- Zu erwartende Integration der Teilnehmerinnen in den ersten Arbeitsmarkt
- Darstellung gegebenenfalls bisher durchgeführter Projekte einschließlich Benennung der Vermittlungsquoten
- Qualifikation des Schulungs- und Betreuungspersonals
- Flankierende Maßnahmen die gegebenenfalls während der Projektlaufzeit angeboten werden und positiven Einfluss auf Projektverlauf und -ergebnis haben können.
Mit dieser Aufforderung zur Antragstellung ist keine Förderzusage verbunden. Die SAB entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Dresden, den 14. September 2004
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schröder
Referatsleiterin
Sächsisches Staatsministerium für Soziales
Leitstelle für Gleichstellung
Prof. Dr. Nagelschmidt
Referatsleiterin