Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
über die Eingliederung des Kunstfonds des Freistaates Sachsen in die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden

Vom 16. September 2004

I.
Organisation, Aufgaben

1.
Der Kunstfonds des Freistaates Sachsen wird in die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden – Galerie Neue Meister – als unselbstständige Einrichtung unter Fortführung seiner Aufgaben eingegliedert.
Er bezeichnet sich:
      Kunstfonds in der Galerie Neue Meister der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden
Näheres regeln das Statut und die Geschäftsordnung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden.
2.
Die Sammlungsbestände des Kunstfonds des Freistaates Sachsen werden in die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden – Galerie Neue Meister – eingegliedert, ebenso das Personal und die Sachmittel mit ihren entsprechenden Haushaltsansätzen.

II.
In-Kraft-Treten

Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1. November 2004 in Kraft.

Dresden, den 16. September 2004

Der Staatsminister
für Wissenschaft und Kunst
Dr. Matthias Rößler