Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung des freiwilligen Landtauschs vom 13. Februar 2002
RL-Nr.: 03/2002

Vom 27. Mai 2002

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung des freiwilligen Landtauschs vom 13. Februar 2002 (SächsABl. S. 453) wird wie folgt berichtigt:

In Nummer 5.2.3.1 ist die Formel zur Berechnung der Helfervergütung zu streichen und zu ersetzen durch „HV = 0,5 * (2TP + TB) * [300 – 0,2 * (2TP + TB)] + 350“.

Dresden, den 27. Mai 2002

Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft
Beyer
Ministerialdirigent