Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Anpassungsfortbildung zum/zur „Staatlich anerkannten Erzieher/Staatlich anerkannten Erzieherin“

Az.: 44-6632.00/15

Vom 22. November 1996

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung der Anpassungsfortbildung zum/zur „Staatlich anerkannten Erzieher/Staatlich anerkannten Erzieherin“ (VwV Anpassungsfortbildung) vom 1. März 1994 (ABl. d. SMK S. 352) wird wie folgt geändert:

1.
In Nr. 1.1 werden die Worte „vom 28. Februar 1994“ durch die Worte „vom 1. Oktober 1996“ ersetzt;
2.
In Nr. 2.3.1 werden im Klammerzusatz die Worte „vom 28. Februar 1994“ durch die Worte „vom 1. Oktober 1996“ ersetzt;
3.
In Nr. 2.12.1 werden im Klammerzusatz die Worte „vom 28. Februar 1994“ durch die Worte „vom 1. Oktober 1996“ ersetzt.

Die Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 22. November 1996

Hans Werner Wagner
Staatssekretär