Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße

Vom 7. Juli 2000

Die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Sonderdruck zum Verkehrsblatt Heft 12/1999 S. 419 veröffentlichten Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) (GGVS-Durchführungsrichtlinien) – RS 002 – finden im Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

Dresden, den 7. Juli 2000

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Rohde
Ministerialdirigent