Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
zur Verlängerung der Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften
des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst des Jahres 1998
(SMWK-VerlängerungsVwV 1998)

Vom 1. Dezember 1998

1
Die Geltungsdauer der nachfolgend aufgeführten allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wird gemäß § 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 des Sächsischen Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlaß allgemeiner Verwaltungsvorschriften (Sächsisches Verwaltungsvorschriftengesetz – SächsVwVorG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 934) bis zum 31. Dezember 2003 verlängert:
1.1
Erlass des SMWK zur Ernennung von Professoren zu Landesbeamten (Verfahrens- und Formregelung) vom 10. Mai 1993, intern im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst veröffentlicht,
1.2
Bekanntmachung des SMWK über die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen an kirchlichen Bildungseinrichtungen vom 10. Februar 1993 (SächsABl. S. 1182).
2
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 1998 in Kraft.

Dresden, den 1. Dezember 1998

Sächsisches Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst
Langer
Leiter der Abteilung
Grundsatzangelegenheiten