Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Vergütungsordnung für die Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben und anderen prüfungspflichtigen Einrichtungen

Vom 27. Januar 2004

Die Vergütungsordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben und anderen prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 17. November 2000 (SächsABl. 2001 S. 3), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 3. Februar 2003 (SächsABl. S. 178), wird wie folgt geändert:

Nummer 2.2 erhält folgende Fassung:

„2.2
Das Zeithonorar für Prüfleistungen, die ab 1. Januar 2004 erbracht werden, beträgt einheitlich (unabhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde) pro Stunde für Wirtschaftsprüfer (Qualifikationsstufe I) 88,70 EUR, für erfahrene Prüfer (Qualifikationsstufe II) 68,50 EUR und für Prüfungsassistenten (Qualifikationsstufe III) 52,10 EUR.
Ab 1. Januar 2005 ist auf der Grundlage des Tarifabschlusses und der Preissteigerungsrate 2004 ein Aufschlag auf die zum 1. Januar 2004 festgesetzten Gebühren für die in 2005 festzulegenden Gebührensätze vorzunehmen. Entsprechendes gilt für die Folgejahre auf der Basis des jeweiligen Vorjahres. Die Sätze werden rechtzeitig bekannt gegeben.“

Dresden, den 27. Januar 2004

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dr. Michael Antoni
Staatssekretär